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SoVD erstreitet Verletztenrente nach GerichtsverfahrenArbeitsunfall wird nicht anerkannt

Nach einem folgenschweren Arbeitsunfall beantragt Hans Tausch eine Verletztenrente. Doch die zuständige Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft verweigert ihm diese. Erst als er mithilfe des SoVD eine jahrelange juristische Auseinandersetzung durchsteht, wird ihm die Rente schließlich ausgezahlt.

Hans Tausch hat im Jahr 2003 einen schweren Arbeitsunfall. Bei seiner Tätigkeit als Schornsteintechniker stürzt er von einer Leiter und bricht sich unter anderem den linken Oberschenkel. Völlig übersehen wird dabei eine Verletzung des rechten Sprunggelenks. „Ich hatte in den nachfolgenden Jahren ständig Schmerzen“, berichtet der 63-Jährige. Die Unfallfolgen bringen nicht nur gesundheitliche Nachteile, sie kosten Hans Tausch auch seinen Arbeitsplatz. Nach 15 Jahren im Betrieb wird er entlassen. Er schlägt sich mit verschiedenen Jobs durch, arbeitet unter anderem als Gärtner.

Ein langjähriger Kampf um die Verletztenrente

Die Beschwerden im Sprunggelenk bleiben. Doch erst nach einem weiteren Unfall im Jahr 2013, bei dem er sich einen Bänderriss am rechten Fuß zuzieht, wird auch sein Sprunggelenk behandelt. Mehrere Operationen folgen, bei denen unter anderem Knochensplitter entfernt werden. „Wirklich geholfen hat das alles nicht“, so Tausch. 2017 muss das Gelenk schließlich versteift werden. Da es sich bei dem Sturz im Jahr 2003 um einen Arbeitsunfall handelt, erhält Tausch von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zunächst bis 2005 eine Verletztenrente in Höhe von 20 Prozent der Vollrente. Diese wird allerdings nicht weitergezahlt, weil der Bruch im Oberschenkel verheilt ist. Die Schmerzen im Fuß werden nicht berücksichtigt. Nach dem Unfall 2013 hingegen beginnt ein langes Verfahren, in dem sich Tausch mit der Berufsgenossenschaft um eine Zahlung der ihm zustehenden Verletztenrente auseinandersetzen muss. Strittig dabei ist nicht nur die Anerkennung seiner Verletzung als Folge des Unfalls aus dem Jahr 2003. Vielmehr bestreitet die Berufsgenossenschaft, dass Tausch grundsätzlich eine Verletztenrente zusteht. Begründet wird dies damit, dass ein Arbeitsunfall nicht nachgewiesen sei.

Der SoVD vertritt Hans Tausch vor Gericht

Es folgt eine jahrelange juristische Auseinandersetzung, die sich bis Dezember 2022 hinzieht. Vehement verweigert die Berufsgenossenschaft die Anerkennung der Unfallfolgen und bestreitet, dass es sich bei den Verletzungen um die Folgen eines Arbeitsunfalls gehandelt habe. Hilfe erhält Tausch schließlich ab 2016 vom SoVD. Frank Rethmeier, Rechtsanwalt und Leiter des Sachgebiets Sozialrecht beim SoVD-Landesverband Niedersachsen, vertritt Tausch bei der gerichtlichen Auseinandersetzung. „Es waren mehrere medizinische Gutachten und eine Berufung notwendig, um das Gericht davon zu überzeugen, dass der Anspruch auf eine Verletztenrente rechtmäßig war“, berichtet Rethmeier. Zwar wertet das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle am Ende des Prozesses lediglich die Folgen des Unfalls aus dem Jahr 2013 als Arbeitsunfall. Mit dem Urteil ist Hans Tausch trotzdem sehr zufrieden. Ihm wird nun die Verletztenrente in Höhe von 20 Prozent der Vollrente ausgezahlt und das rückwirkend ab dem 13. September 2017. „Ohne den Beistand des SoVD und die Unterstützung von Herrn Rethmeier hätte ich dieses lange Verfahren nicht durchgestanden“, sagt Tausch. Auch Rethmeier zeigt sich überzeugt, dass es richtig gewesen ist, das lange Klageverfahren durchzuhalten. „Es hat sich für Herrn Tausch gelohnt, dass er mit dem entsprechenden juristischen Beistand nicht aufgegeben hat“, so der Jurist.