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Der SoVD rät, eine Vertrauensperson als Unterstützung hinzuzuziehen Pflegegrad: So bereiten Sie sich auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor

Wird ein Pflegegrad beantragt, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), die Pflegebedürftigkeit des*der Antragstellenden durch eine persönliche oder telefonische Begutachtung festzustellen. Der Sozialverband SoVD in Niedersachsen informiert rund um den Ablauf und gibt Tipps, wie sich Betroffene und ihre Angehörigen darauf vorbereiten können.

Bevor ein Pflegegrad zuerkannt werden kann, muss der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit von Betroffenen in einer Begutachtung mithilfe eines festgelegten Fragenkatalogs einschätzen – bei den Gutachter*innen handelt es sich beispielsweise um erfahrene Pflegekräfte oder Ärzte*Ärztinnen. Ein solcher Termin findet entweder bei den Antragstellenden zu Hause oder telefonisch statt. „In beiden Fällen raten wir, Angehörige oder eine Vertrauensperson zu dem Gespräch mit dem Medizinischen Dienst hinzuzuziehen. Sie können in dieser für Betroffene oftmals sehr belastenden Situation emotionalen Rückhalt geben und dabei unterstützen, Einschränkungen und Unterstützungsbedarf im Alltag realistisch darzustellen“, so Katharina Lorenz vom SoVD in Niedersachsen.

Der Fragenkatalog des MD geht in sechs sogenannten Modulen gezielt auf die Fähigkeiten und Selbstständigkeit zu Begutachtender ein. Diese Module umfassen zum Beispiel die Mobilität sowie kognitive und kommunikative Leistungsfähigkeit, aber auch Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. „Mit unserem Pflegegradrechner kann im Vorfeld schon einmal der Pflegegrad ermittelt werden, der Pflegebedürftigen wahrscheinlich zusteht. Außerdem dienen die dort gestellten Fragen als gute Übung für das Begutachtungsgespräch“, informiert Lorenz.  Verfügbar ist der Pflegegradrechner unter www.sovd-nds.de/service/digitale-helfer/pflegegradrechner. Als weitere Vorbereitung sollten zudem medizinische Unterlagen wie Arztberichte oder Medikamentenpläne in Kopie breitgelegt werden. Weitere Tipps sind in der SoVD-Broschüre „Plötzlich pflegebedürftig: Das müssen Sie jetzt wissen“ aufbereitet (t.ly/ZtgLb).

Bei Fragen zum Thema Pflege sowie bei Antragstellungen und Widersprüchen unterstützen die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen gerne. Erreichbar ist der Verband unter 0511 65610721. Informationen zu einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.