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Elisabeth Wohlert, Landesfrauensprecherin: <BR>Eröffnungsrede - Fachtagung "Sterbebegleitung – Sterbehilfe" - Das Recht auf einen würdigen Tod

Sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren,

ich begrüße Sie alle ganz herzlich hier im Kurhaus Bad Bevensen zu der Fachtagung des SoVD Niedersachsen unter dem Motto 'Sterbebegleitung – Sterbehilfe' Das Recht auf einen würdigen Tod. Ihr zahlreiches Erscheinen macht deutlich, wie wichtig dieses Thema für jeden von uns ist.

Besonders freue ich mich, unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, den Präsidenten unseres Verbandes, Adolf Bauer begrüßen zu können. Herr Bauer wird im Anschluss einige Worte an uns richten.

Auch die stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Bad Bevensen, Verena von Kriegsstein und den Geschäftsführer der Kurgesellschaft Bad Bevensen, Bernd Kaufmann begrüße ich ganz herzlich zu unserer Fachtagung.

Das Thema 'Sterbebegleitung – Sterbehilfe' ist ein sehr brisantes und diskussionswertes Thema. Den Anstoß, sich mit diesem Thema näher auseinander zusetzen und im Rahmen einer Fachtagung zu diskutieren, hat ein Filmbeitrag gegeben.

Dieser Beitrag handelt von einem jungen Mann, heute 37 Jahre alt, der seit 1998 im Koma liegt und seitdem durch eine Magensonde ernährt wird. Er wird in einem Pflegeheim betreut. Das Koma ist nach Einschätzung der Ärzte irreversibel, da die Sauerstoffzufuhr nach einem Selbstmordversuch unterbrochen war. Jetzt möchte der Vater, dass der Sohn nicht weiter per Sonde ernährt wird. Er verlangt passive Sterbehilfe von den Pflegern und hat zur Durchsetzung seines Willens das Gericht eingeschaltet. Denn das Pflegeheim weigert sich, das Leben des Patienten zu beenden, aus moralischen und ethischen Gründen.

Es stellt sich hier die grundsätzliche Frage: Darf ein Vater per Gerichtsbeschluss passive Sterbehilfe für seinen im Koma liegenden Sohn erwirken?

Dieser Fall ist kein Einzelfall, sondern löste eine grundsätzliche Debatte um passive Sterbehilfe und der Ethik des Pflegepersonals aus.

Das Gericht hat dem Willen des Vaters nicht entsprochen, doch durch  Berufung wird der Fall in naher Zukunft erneut aufgerollt.

Um auf diese und andere Fragen Antworten zu erhalten, begrüße ich ganz herzlich die anwesenden Referentinnen und Referenten. Herr Dr. Scholz von der Niedersächsischen Ärztekammer wird die Sterbehilfe aus rechtlicher Sicht beleuchten.

Die Sterbehilfe im europäischen Kontext wird Hr. Heise von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben in seinem Referat darstellen. Auch Sie, Herr Heise, begrüße ich ganz herzlich auf dieser Fachtagung.

Verschiedene Hospizbewegungen präsentieren ihre Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder am Nachmittag. Ich möchte die Gelegenheit nicht ungenutzt lassen und Frau Vogel vom ambulanten Palliativdienst des Hospiz Luise, Frau Nerge vom Kinderhospiz Sternenbrücke und Frau Vetter vom ambulanten Hospizdienst der Hospizbewegung Celle zu begrüßen und in Bad Bevensen willkommen zu heißen.

Ich freue mich auf eine interessante und spannende Tagung. Nutzen Sie die Möglichkeit, der Fragestellung und Diskussion.

Nun möchte ich unseren 1. Landesvorsitzenden und Präsidenten Adolf Bauer um sein Grußwort bitten. Wir freuen uns besonders, dass er es einrichten konnte, heute dabei zu sein.

Weitere Links:

<link _top>Adolf Bauer, 1. Landesvorsitzender: Grußwort

<link _top>Jürgen Heise, DGHS-Kontaktstelle Hannover: Vortrag

<link _top>Zur Pressemitteilung